Deutsches Honorarkonsulat Teneriffa - Ingo F. Pangels
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Die Residencia

Unabhängig vom Wegfall der Residencia-Pflicht in vielen Fällen bleibt die Vorschrift der Wohnsitzmeldung in Ihrem Ayuntamiento bestehen. Mit dem sog. Empadronamiento erhalten Sie auch ohne Vorlage der Residencia fast überall die Preisreduktionen für Residenten/Einheimische, z.B. im Loro Parque, teleférico, Pirámides de Arona und anderen Freizeitattraktionen Teneriffa’s. Für die Residentenpreise der Verkehrsträger (Fluggesellschaften bei allen innerspanischen Flügen, Fährverbindungen zwischen den Insel und dem span. Festland bzw. auch zwischen den kanarischen Inseln) erhalten Sie die Preisreduzierung nur bei Vorlage einer gültigen Residencia!

Weitere Regelungen hinsichtlich des neuen „certificado de registro como residente comunitario“, das die bisherige residencia ersetzt, finden Sie in den nachfolgenden Links. Falls Sie Inhaber einer noch gültigen residencia sind, brauchen Sie bis zu derem Ablauf nichts unternehmen, bereits erteilte residencias bleiben gültig.

Residencia oder Empadronamiento beinhalten keine Arbeitserlaubnis. Allerdings ist für EG-Ausländer auch keine gesonderte Arbeitserlaubnis nötig, sie können unbeschränkt einer nicht selbständigen oder selbständigen Tätigkeit nachgehen, soweit nicht die spanischen Vorschriften Kenntnis-Nachweise oder die Mitgliedschaft in Berufsverbänden fordern (Ärzte müssen z.B. in den colegios, Rechtsanwälte in den Kammern Mitglied sein). Jede selbständige Tätigkeit in Spanien ist anmeldepflichtig, sie darf erst nach Erteilung der "licencia de apertura" durch das zuständige Ayuntamiento (Gemeindeverwaltung) aufgenommen werden.

ATT25596.pdf

Ex16.pdf
Folletocomunitarios2007MODIFICADO.pdf
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