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Führerschein und Auto
Falls Sie planen, länger als 90 Tage pro Jahr auf Teneriffa zu leben und hier auch ein Auto zu fahren, müssen Sie Ihren deutschen Führerschein in Spanien registrieren lassen, unabhängig davon, wann er ausgestellt wurde und welches der deutschen Führerschein-Formulare Sie besitzen. Vor allem, wenn Sie keinen Mietwagen, sondern ein auf Sie in Spanien zugelassenes Fahrzeug fahren bzw. sich mit Ihrer Residencia ausweisen, wird man bei Verkehrskontrollen von einer 90 Tage übersteigenden Aufenthaltsdauer ausgehen, zumal diese 90 Tage sich auch aus mehreren Teil-Zeiträumen zusammensetzen können.
In den alten „grauen Lappen“ und das später verwendete rosarote dreifach gefaltete Formular wird die spanische Registrierung durch „Trafico“ (die Straßenverkehrsbehörde in Santa Cruz) eingestempelt, für das aktuelle Plastikkärtchen im Scheckkarten-Format bekommen Sie ein Beiblatt, da auf dem Kärtchen nichts nachträglich gestempelt werden kann. Mit der Registrierung Ihres deutschen Führerscheins unterliegen Sie die altersabhängigen ärztlichen Nachprüfungen Ihrer Fahrfähigkeit. Für die Inhaber von Führerscheinklasse B (PKW) gelten folgende Intervalle für die Gesundheitsüberprüfungen:
- Alter bis 45 Jahre (alle 10 Jahre)
- Alter 46 - 70 Jahre (alle 5 Jahre)
- Darüber (alle 2 Jahre)
und nach schweren Erkrankungen, die Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit haben können.
Ohne die Registrierung kann’s bei Verkehrskontrollen teuer werden. Zwar werden meist von der Polizei nur Verwarnungen und die Aufforderung zur Registrierung ausgesprochen, doch sind auch Fälle von z.T. ganz erheblichem Bußgeld (bis € 240,00) bekannt geworden. Das Beharren der spanischen Behörden auf Registrierung von Führerscheinen, die in anderen EG-Ländern ausgestellt wurden, ist rechtens und unanfechtbar.
Bußgelder für Verkehrsverstöße liegen in Spanien drastisch höher als z.B. in Deutschland. Geschwindigkeitsübertretung bis 10 km/h kostet z.B. außerhalb von Ortschaften € 140,00, über 10 - 15 km/h € 200,00, verbotenes Linksabbiegen ohne Gefährdung anderer € 60,00 und Falschparken meist € 90,00. Bei sofortiger Barzahlung bekommen Sie 30 % Rabatt, die Polizei kann bei Nicht-Residenten und Touristen sofortige Bezahlung verlangen bzw. bei Nichtzahlung das Fahrzeug beschlagnahmen. Stilllegung des Mietwagens erfolgt auch immer, wenn Sie als Mietwagen-Fahrer keinen Mietvertrag vorweisen können, diesen also immer mitführen!
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