Deutsches Honorarkonsulat Teneriffa - Ingo F. Pangels
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Das können wir tun
  • Entgegennahme der Anträge zur Ausstellung des deutschen Reisepasses
  • Legitimierung vorgelegter Lebensbescheinigungen
  • Kopiebeglaubigungen
  • Unterschriftsbeglaubigungen in einfachen rechtlichen Angelegenheiten
  • Entgegennahme von Geburtsanzeigen und Namenserklärung (Ehename und Kindesname)
  • Annahme von Anträgen auf Ehefähigkeitszeugnis
  • Kfz-Abmeldungen
  • Konsularische Häftlingsbetreuung
  • Hilfe für Deutsche im Ausland (z.B. konsularische Hilfe in Todesfällen, Heimschaffungen in Zusammenarbeit mit der Botschaft Madrid, Hilfe bei Geldüberweisungen etc. lt § 5 KonsG)
  • Annahme von Passanträgen (Ausstellung erfolgt durch das Konsulat Las Palmas, Aushändigung wiederum durch uns)
  • Bearbeitung von Fundsachen
  • formlose Zustellungen
  • Weitergabe von Informationen in verschiedenen Rechtsbereichen (Merkblätter)
Wir sind zuständig für die entsprechenden Vorgänge auf Teneriffa. Für La Palma gibt es einen eigenen Honorarkonsul, für Gran Canaria, Fuerteventura und Lanzarote, La Gomera und El Hierro wenden Sie sich bitte an das Deutsche Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria.

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