Deutsches Honorarkonsulat Teneriffa - Ingo F. Pangels
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Zoll-Freigrenzen

Die Kanarischen Inseln sind seit 1992 Teil der Europäischen Union. Ihr zollfreier Status führt allerdings zu einigen vom Warenverkehr zwischen EU-Ländern abweichenden Regeln. Da diese gelegentlich Änderungen unterliegen und auch sehr differenziert sind, erfragen Sie die aktuelle Rechtslage für Warenimport nach Teneriffa bzw. die Bedingungen für die Deklaration als zollfreies Umzugsgut im Bedarfsfall bei Ihrem Spediteur.

Touristen über 17 Jahre dürfen beim Rückflug mitführen:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak; 1 Liter Spirituosen über 22% oder 2 Liter Spirituosen unter 22% oder 2 Liter Schaumwein oder Likörwein, zusätzlich sind 2 Liter andere Weine erlaubt.

Jugendliche Touristen ab 15 Jahren dürfen beim Rückflug mitführen:
500g Kaffee oder 250g Pulverkaffee und 100g Tee; 50ml Parfüm und 25ml Eau de Toilette.

Geschenke (andere als in obiger Liste genannt) sind im Wert von € 175 zugelassen.

Detaillierte Zoll-Informationen in jeweils aktuellster Version finden Sie auf der neuen Website des Deutschen Zolls.

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